Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 11 N 30.10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 Abs 1 Nr 2 WaffG, § 5 Abs 2 Nr 1a WaffG, § 17 Abs 1 Nr 2 BJagdG, § 18 BJagdG, § 6 BZRG
Widerruf von Waffenbesitzkarten und einer Munitionserwerbsberechtigung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 4 Abs 1 Nr 2 WaffG, § ... 5 Abs 2 Nr 1a WaffG, § 45 Abs 2 S 1 WaffG, § 17 Abs 1 Nr 2 BJagdG, § 18 BJagdG, § 53 StGB, § 54 StGB, § 55 StGB, § 460 StPO, § 6 BZRG, § 32 Abs 1 S 1 BZRG, § 32 Abs 2 Nr 5a BZRG
Einziehung eines Jagdscheines; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf einer Munitionserwerbsberechtigung; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe durch Beschluss; Tatmehrheit: Vortäuschen einer Straftat und Insolvenzverschleppung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 11 N 30.10
Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten angegriffen wird und im Ergebnis eine andere als die angegriffene Entscheidung ernsthaft in Betracht kommt (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rz. 15). - BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 11 N 30.10
Nach der vom Verwaltungsgericht - insoweit vom Kläger unbeanstandet - in Bezug genommenen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris Rz. 5 f. m.w.N.) kann die - vorliegend bejahte - Vermutung der Unzuverlässigkeit nur bei Vorliegen solcher Umstände als ausgeräumt erachtet werden, die einen Ausnahmefall kennzeichnen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2012 - 3 M 142/12
Untersagung des Führens eines gefährlichen Hundes bei strafrechtlicher …
Selbst bei 60 Tagessätzen handelt es sich im Fall einer Erstverurteilung um einen Mittelwert, der der Tatsache Rechnung trägt, dass in der Praxis der Gerichte 60 Tagessätze durchaus ein erhebliches Unwerturteil bei einer Geldstrafe darstellen, das einiges Gewicht der konkreten Tat voraussetzt; Bagatelltaten werden hier nicht erfasst (vgl. OVG Berlin, B. v. 27.01.2012 - OVG 11 N 30.10 -, zit. n. juris, unter Hinweis auf den Beschluss des OVG Berlin vom 29.06.2010 - OVG 11 S 73.08 - S. 3 des EA und die Begründung des Regierungsentwurfs zum WaffRNeuRegG, BR-Drucksache 596/01 S. 102).